Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung; für alle Belieferungs- und Leistungsverträge sowie Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen- und Außenflächen zur Erfüllung vereinbarter Leistungen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie der zu mietweise überlassenen Veranstaltungsräume- und Außenflächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  

  1.  Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  4. Der Abschluss eines Vertrages setzt ein schriftliches und verbindliches Angebot vom Hönow Hotel voraus. Dem Kunden zuvor zugesandte Informationen, Präsentationen- oder Kalkulationen dienen lediglich der Kundeninformation und stellen kein Verbindliches Angebot dar.
  • 4.1. Ein Vertrag kommt auf ein Angebot im Sinne der vorstehenden Ziffer 4. hin grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch das Hönow Hotel schriftlich bestätigt wurden.

 

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels sind Vorab, oder bei Abreise ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  8. Zu den Leistungen des Hönow Hotels zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hönow Hotel ist es gestattet, Sub-Unternehmer die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise zu übertragen.
  9. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die vorliegenden AGBs sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages.
  10. Hönow Hotel kann im Rahmen eines Vertrages vom Kunden eine angemessene Anzahlung verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht oder Zahlungsziele festgelegt werden, wird die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungstermin fällig.
  11. Die Schlussrechnung bzw. offene Saldo der Schlussrechnung ist, soweit nichts anderes vertraglich geregelt, unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  12. Hönow Hotel ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn die in dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten sich erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Überlassung der zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten an den Kunden mehr als vier Monate liegen.
  13. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung ist die rechtzeitige Bekanntgabe der gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenanzahl notwendig. Der Kunde wird dem Hönow Hotel diese Änderungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgeben. Sollte die Veranstaltung aus dem Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden, bzw. sich die Personenanzahl verringern, erhält Hönow Hotel bei Bekanntgabe des Ausfalles zwischen zwei und einer Woche vor Beginn der Veranstaltung 50 %, zwischen einer Woche und vier Tagen vor der Veranstaltung 80 % und ab 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Entgeltes. Dies ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung. Bereits vor Ausfall oder Stornierung geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
  4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

 

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1.  Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nicht einhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
  2.  Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

 

7. HAFTUNG DES HOTELS

 

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz oder auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, Fahrräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. LIEFERZEIT

 

Die in der korrekt getroffenen Vertragsvereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermin sind grundsätzlich verbindlich.

Das Hönow Hotel wird jedoch von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei, wenn es an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert wird, die es trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte; z.B. bei Höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung- und Leistung unmöglich wird. Hierbei ist unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Kunden, Sub-Unternehmer oder beim Hönow Hotel eintreten.

Wird Hönow Hotel gemäß Ziffer 8.2. von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden.

Der Kunde ersetzt Hönow Hotel alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Eintritt des Zeitpunk des Eintritts eines Ereignisses gemäß Ziffer 8.2. entstandenen erforderlichen Kosten.

 

 

9. BEANSTANDUNGEN

 

Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich, bei den vertraglichen Absprachen jeweils eine verantwortliche Kontaktperson zu benennen.

Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht gem. 9.1. nicht fristwahrend nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzforderungen des Kunden hergeleitet werden.

 

 

10. GEFAHRÜBERTRAGUNG; TRANSPORT & HAFTUNG

 

Der Gefahrenübergang der Mietgegenstände-Objekte, erfolgt mit dem Zeitpunkt der Übergabe im HÖNOW HOTEL anhand eines Übergabeprotokolls auf den Kunden.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Der Kunde sorgt für ausreichende Verschlusssicherheit. Hönow Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Hönow Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hönow Hotel.

Hönow Hotel haftet für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Ausgenommen hievon ist die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche HÖNOW HOTEL im gesetzlichen Umfang haftet.

Der Kunde haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, externe von ihm Beauftragte, sonstige Dritte aus dem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Hönow Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

 

11. GEWÄHRLEISTUNG

 

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherte Eigenschaft von Hönow Hotel in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten stehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.

 

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

HÖNOW HOTEL, Stand Januar 2023

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